AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Fa. EVENTS & CAKES, Alexander Mattheis, Winterleiten 20, 91468 Gutenstetten als Auftragnehmer (im Folgenden kurz „E&C“) und dem Kunden (im Folgenden kurz „Kunde“). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gelten diese AGB für alle laufenden und auch künftigen Rechtsgeschäfte zwischen E&C und dem Kunden.
1.2. Durch Abgabe einer Bestellung (sei es schriftlich oder mündlichen im Verkaufsbüro, Winterleiten 20, 91468 Gutenstetten oder online/telefonisch/schriftlich) anerkennt der Kunde ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGB und erklärt sich mit den untenstehenden Regelungen ausdrücklich einverstanden. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils aktuelle Fassung der AGB.
1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt E&C NICHT an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich und zur Gänze.
1.4. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll diese Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich und sinnmäßig der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Vertragsabschluss/Leistungsumfang
2.1. Alle Angebote von E&C sind freibleibend. Die Darstellung von Produkten im Verkaufsbüro, einem Werbefolder, etc. oder in einem Onlineshop stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Eine Bestellung des Kunden gilt als Angebot an E&C. Die Bestellung kann persönlich (vor Ort), per E-Mail, per Whatsapp, via Sozialen Medien, im Onlineshop oder auf postalischem Wege erfolgen. E&C behält sich das Recht vor, Bestellungen/Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.2. Erst mit der Annahme der Bestellung durch E&C kommt ein rechtswirksamer Vertrag zwischen E&C und dem Kunden zu Stande. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von E&C durch Übermittlung der Auftragsbestätigung, persönlich, per E-Mail oder Post bestätigt wurde. E&C ist bei Annahme nur zur Erbringung der in der Bestellung ausdrücklich genannten Leistungen um den dort genannten Preis verpflichtet (=ausschließlicher Leistungsumfang). Nebenabreden können nur schriftlich vereinbart werden.
2.3. Nachträgliche Änderungswünsche, wie z.B.: Änderung der Geschmacksrichtung, Erhöhung der Stückzahl, Zusatzwünsche hinsichtlich Dekoration, etc., bedürfen der Schriftform und Zustimmung durch E&C und gelten als Vertragsänderung. E&C ist nicht verpflichtet, Änderungswünschen zuzustimmen (Kurzfristigkeit, Unmöglichkeit der Umsetzung oder weiterer Gründe).
2.4. Terminreservierung:
Terminreservierungen (= Beauftragung einer Leistung für einen bestimmten Termin) des Kunden sind stets verbindlich und gelten als verbindliche Bestellung die rechtswirksam wird, wenn sie von E&C durch Übermittlung der Auftragsbestätigung persönlich, per E-Mail oder Post bestätigt wurde (bedarf keiner formalen Bestätigung). Bei Terminreservierungen sind die konkreten Auftragsdetails, insbesondere Lieferort (falls Lieferung erwünscht), Tortengröße, Stückzahl, Dekoration, vom Kunden, bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Termin, an E&C schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Für den Fall, dass es der Kunde bis zu diesem Stichtag unterlässt, die konkreten Auftragsdetails an E&C bekannt zu geben, kommt E&C das Recht zu, vom Vertrag sofort zurück zu treten und die Terminreservierung zu stornieren. Der Kunde wird hiervon schriftlich verständigt.
2.5. Künstlerische Gestaltungsfreiheit:
Jedes Produkt/Erzeugnis von E&C ist ein Unikat und wird händisch (künstlerische Tätigkeit) gefertigt. Es kann daher vorkommen, dass Erzeugnisse von einer Vorlage abweichen. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden und nimmt zur Kenntnis, dass die Erzeugnisse auch von der Vorlage (zB. Foto) abweichen können. Eine Abweichung berechtigt den Kunden nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teils des vereinbarten Preises.
Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des Kunden ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragsbestandteil.
Die auf der Homepage www.eventsandcakes.de abrufbaren Bilder stellen lediglich Beispielbilder dar, anhand deren der Kunde leichter auswählen kann was dieser bestellen möchte.
2.6. Urheberrecht, geschütztes Bildmaterial, Rechte Dritter an Druckmotiven:
Das Angebot von E&C–umfasst ua. Auch die Umsetzung kundenspezifischer Gestaltungsvorgaben, insbesondere auch nach Vorlagen des Kunden. Beauftragt der Kunde E&C mit der Gestaltung eines Produktes etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, bestätigt der Kunde damit ausdrücklich, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein. Soweit dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist, räumt der Kunde E&C zudem ein entsprechendes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Druckvorlagen ein. Erteilt der Kunde E&C einen Auftrag zur Gestaltung eines Produktes, etc. nach einer von ihm zur Verfügung gestellten Druckvorlage, ohne Inhaber der hierzu erforderlichen Rechte zu sein, erklärt der Kunde ausdrücklich E&C–Schad- und klaglos zu halten und haftet er gegenüber E&C für alle daraus resultierenden Rechtsfolgen. Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass E&C Bildmaterial von hergestellten Produkten zu Werbezwecke verwenden darf.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von E&C angegebenen Preise. Im Falle nachträglicher Änderungswünsche gelten die in der Bestätigung der Vertragsänderung von E&C angegebenen Preise. Alle zusätzlichen Kosten, z.B. alle mit der Lieferung/dem Versand entstehenden Kosten und Spesen, trägt der Kunde. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Kunden.
3.2. Anzahlung
Ab einem Auftragswert von EUR 300,00 ist eine Anzahlung von 30% des Auftragswertes sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung auf das dort angegebene Bankkonto oder in Bar im Geschäft zu tätigen.
Liegt ein Auftragsenddatum ab Bestellung 3 Monate oder mehr in der Zukunft wird auch unter einem Gesamtauftragswert von 300,- € eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig. Auch dieser Betrag ist sofort bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung auf das dort angegebene Bankkonto oder in Bar im Geschäft zu tätigen. Ausnahmen lediglich wenn anders im Angebot formuliert.
Bis zu einen gesamt Auftragswert von 300,- € ist der Differenzbetrag bar bei Abholung bzw. Übergabe oder Lieferung zu begleichen. E&C behält sich jedoch das Recht vor, auch bei einem Auftragswert von weniger als 300,- € zu verlangen, dass der Restbetrag 7 Werktage vor Abholung bzw. Lieferung (Auftragsdatum) in bar oder per Überweisung beglichen sein muss.
Liegt der Bestellwert bei über 300,- € ist der der Restbetrag spätestens 7 Werktage vor Abholung bzw. Lieferung (Auftragsdatum) in bar im Geschäft oder per Überweisung auf das angegeben Geschäftskonto von E&C zu leisten.
Bei Last-Minute-Bestellungen werden je nach Möglichkeit und Situation die Zahlungsmodalitäten individuell vereinbart.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass E&C vor Einlangen der Anzahlung nicht verpflichtet ist irgendwelche Tätigkeiten zu erbringen. Dies selbst wenn dadurch die Bestellung nicht zum vereinbarten Termin fertig wird.
3.3. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen von E&Csind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde E&C alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (ZB Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten).
3.4 Stornierung
Die Stornierung einer Bestellung kann nur schriftlich (per E-Mail oder Post) erfolgen. Für den Stornierungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von pauschal 7,- € eingehoben. Eine Stornierung bis 3 Monate vor dem vereinbarten Leistungstermin ist kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis zu 2 Monaten vor dem vereinbarten Liefertermin sind 30% des Auftragswertes an Stornokosten zu bezahlen bzw. wird die Anzahlung zur Deckung der Kosten einbehalten. Bei Stornierung bis zu 1 Monat vor dem vereinbarten Leistungstermin werden 50% des Auftragswertes fällig. Bei Stornierungen die weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Leistungstermin erfolgen, ist der komplette Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
3.5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Waren/Gegenstände Eigentum von E&C.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Kunde verpflichtet sich, E&C unverzüglich und auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Gegenstände zu verständigen. Der Kunde hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum von E&C an der Ware hinzuweisen. Kosten und Schäden die E&C hierdurch eventuell trägt der Kunde.
4. Leihgegenstände
Bei Tortenständern und sämtlichen anderen mitgelieferten bzw. übergebenen Gegenständen, zB. Tabletts, Etageren, Kühlboxen, Dekorationsmaterial, etc. handelt es sich um Leihgegenstände, für die der Kunde ab der Übergabe bzw. Lieferung des Leistungsgegenstandes haftet. In der Auftragsbestätigung bzw. spätestens bei Abholung oder Lieferung wird von E&C aufgelistet, welche Leihgegenstände Teil der Lieferung sind. Für Leihgegenstände ist eine Kaution von 50,- € bis 200,- € (abhängig vom Leihgegenstand – bestimmt von E&C) in bar bei Entgegennahme der Gegenstände zu hinterlegen. Bei einwandfreier Rückgabe, des Leihgegenstandes (d.h. unbeschädigt und gereinigt,) innerhalb von 5 Werktagen ab Entgegennahme ist keine Leihgebühr zu bezahlen und wird die Kaution rückerstattet. Danach wird eine Leihgebühr von 50,- € pro angefangene Woche in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung des Leihgegenstandes wird die Kaution zur Gänze einbehalten und der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
4.1 Ort der Auslieferung und Rückgabe
Die Auslieferung der Mietgegenstände an den Kunden und die Rückgabe der Mietgegenstände durch den Kunden
erfolgen am Auslieferungsort, welcher in der Auftragsbestätigung angegeben wird oder mündlich benannt wird.
4.2 Grundsätze der Anlieferung und Abholung
Die Anlieferung der Mietgegenstände zu und die Abholung von einem durch den Kunden vorgegebenen Ort
erfolgen nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung.
Bei vereinbarter Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände hat der Kunde dafür zu sorgen, dass er oder
ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung anwesend ist.
Ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter nicht bei der Anlieferung anwesend, ist E&C berechtigt, die Mietgegenstände am Ort der Anlieferung zu hinterlassen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.
4.3 Anlieferung der Mietgegenstände
Die Anlieferung von E&C umfasst die Transportleistung frei Bordsteinkante oder bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn eine direkte und störungsfreie Anfahrt an den Ort der Anlieferung oder Abholung möglich ist. Wartezeiten, die
E&C nicht zu vertreten hat (z.B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn versperren nicht möglich), bezahlt der Kunde.
Der Kunde bestätigt mit Anlieferung den Erhalt der Ware. Nach der Bestätigung der Vollständigkeit der Lieferung sind Beanstandungen des Kunden wegen fehlender Mietgegenstände ausgeschlossen.
Der Kunde untersucht die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel. Er zeigt eventuelle Mängel
E&C spätestens innerhalb von sechs Stunden nach Erhalt der Ware an.
4.4 Pflichten während der Mietzeit
Alle Mietgegenstände, deren Bedienung besondere Kenntnisse erfordern, stattet E&C mit einer Bedienungsanleitung aus. Der Kunde wird diese Mietgegenstände nur unter Beachtung der Bedienungsanleitung in Betrieb setzen und benutzen, sowie ausschließlich durch Personen bedienen lassen, die den ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände sicherstellen können.
Der Kunde wird Gegenstände, die nicht über eine Bedienungsanleitung verfügen und die er nicht zweifelsfrei
ohne Gefahren für den Gegenstand oder Personen bedienen kann, nicht in Betrieb setzen und nicht benutzen.
Der Kunde unterrichtet E&C unverzüglich, spätestens bei Rückgabe der
Mietgegenstände über die Beschädigung oder den Verlust einzelner Mietgegenstände
Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von E&C nicht beschädigen.
Der Kunde wird Porzellan, Gläser und Bestecke nur einmal benutzen. Mehrfachnutzungen müssen mit
E&C und sind kostenpflichtig. Hier gilt auch zu beachten ob die Ware Spülmaschinengeeignet ist. Der Kunde haftet ab Erhalt der Mietgegenstände bis zu ihrer Rückgabe für die schuldhafte Beschädigung oder
den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte
auf Verlangen an E&C ab. E&C nimmt die Abtretung bereits jetzt an.
4.5 Rückgabe der Mietgegenstände
Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie von E&C erhalten hat. Der Kunde entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände, sowie Wachs- und Kerzenreste. Allgemeine grobe Verschmutzungen sind ebenfalls zu beseitigen
Im Mietpreis von Porzellan, GlasBesteck und Barequipments ist die Reinigung nicht enthalten. Diese müssen komplett gereinigt zurückgegeben werden. Die
Reinigung von Tischwäsche (Hussen, Tischdecken etc.) mit einem üblichen Verschmutzungsgrad, durch E&C, ist im Mietpreis enthalten. Hier muss der Hinweis auf dem Angebot bzgl. Hussen-& Polstervleih beachtet werden.
Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann E&C die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass
E&C die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. E&C stellt sicher, dass in der Zeit von der Anlieferung der Gegenstände bis zur Zählung bei
E&C keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Den Zeitpunkt hierfür legt E&C fest.
4.6 Wenn E&C vertraglich die Abholung vereinbart, gilt:
Der Kunde stellt E&C die Mietgegenstände am vereinbarten Abholtag, am vereinbarten Abholort, zum vereinbarten Zeitpunkt bereit.
Die Mietgegenstände sind in den für den Transport vorgesehenen Transportbehältern von E&C sortenrein verpackt und geordnet aufgestapelt.
Der Kunde stellt sicher, dass er oder ein Vertreter am vereinbarten Abholtag, am vereinbarten Abholort zum
vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist.
Falls der Kunde oder ein Vertreter nicht am Ort der Abholung anwesend ist, werden die vermieteten und bereitgestellten Gegenstände von E&C
mitgenommen. Der Kunde erkennt in diesem Fall die
Zählergebnisse und Schadenfeststellung von E&C an.
Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteil
en besteht, kann E&C die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass E&C die Zählung der Gegenstände und die Schadensfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt.
E&C stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung der Gegenstände bis zur Zählung bei E&C keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein.
Der Ort der Abholung ist ebenerdig und barrierefrei. Eine direkte und störungsfreie Anfahrt mit einem PKW mit Anhänger, Transporter oder LKW muss möglich sein.
Sollten die Ware oder der Ort der Abholung diesen Kriterien nicht entsprechen, berechnet E&C dem Kunden den erhöhten Aufwand
.
4.7 Überschreitung der Mietdauer
Der Kunde zahlt an
E&C den Grundmietpreis + 20% des Grundmietpreises
entsprechend der dem Vertragzu Grunde liegenden Preisliste für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, wenn die Rückgabe bzw. Abholung der Mietgegenstände nicht vertragsgerecht (termingerecht) und aus Gründen erfolgt, die der Kunde zu vertreten hat. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich
niedriger als dieser Betrag ist.
Hat E&C den Kunden nach Ablauf der Mietzeit nochmals unter Fri
stsetzung zur Rückgabe der Mietgegenstände aufgefordert, und hat der Kunde auch innerhalb dieser Frist die Mietgegenstände nicht zurückgegeben, kann E&C vom Kunden statt der Rückgabe der Mietgegenstände, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, Schadensersatz in Höhe der Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes verlangen. Gleichzeitig ist
E&C berechtigt, dem Kunden für die Zeit bis zur Lieferung des Ersatzgegenstandes einen Mietzins zu berechnen.
4.7.1 Schadensersatzansprüche bei Verlust, Zerstörung und Beschädigung
Der Kunde erstattet
E&C bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger
Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche von E&C.
Ist die Reparatur eines Mietgegenstandes möglich, erstattet der Kunde
E&C die Reparaturkosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche von E&C bleiben unberührt.
Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt,
5. Selbstabholung, Lieferung
5.1. Sofern nicht anders vereinbart ist der bestellte Leistungsgegenstand selbst vom Kunden bis zum vereinbarten Termin abzuholen. Wird der bestellte Leistungsgegenstand nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Neuherstellung, Ersatzlieferung, etc. Da es sich ausschließlich um Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch handelt und E&C den Vertrag erfüllt hat, besteht auch kein Rückgaberecht und ist der Rechnungsbetrag – auch bei Verstreichen des Abholungstermins – zur Gänze fällig.
5.2. Lieferung von Torten
Eine Lieferung von Torten ist möglich, sofern diese ausdrücklich zwischen E&C und dem Kunden vereinbart wird. E&C behält sich das Recht vor, die Vereinbarung einer Lieferung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Jede Versendung/Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Für jeden gefahrenen Kilometer werden 0,80 Cent verrechnet jedoch mindestens € 25,00 (inklusive KM für Rückfahrt zum Firmensitz) in Rechnung gestellt. Der Aufbau des Leistungsgegenstandes sowie etwaige Dekorationsarbeiten gelten nur dann als im Preis inkludiert, wenn diese ausdrücklich zwischen E&C und dem Kunden vereinbart wurden.
Soweit Teillieferungen möglich sind, ist E&C auch berechtigt, Teillieferungen auszuführen.
5.3. Gefahrenübergang
Ab Übergabe des Leistungsgegenstandes an den Kunden, an einen Bevollmächtigten des Kunden, hierzu zählen insbesondere Caterer, Restaurants, etc., oder an einen vereinbarten Transporteur, gehen sämtliche Risiken und Gefahren sowie die Haftung auf den Kunden über.
Der Kunde oder die bevollmächtigte Person hat nach Übergabe dafür Sorge zu tragen, dass der Leistungsgegenstand bei Bedarf entsprechend gekühlt bzw. verwahrt wird. Für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Verwahrung, Handhabung, oder beim Aufbau durch den Kunden oder dessen Bevollmächtigte entstehen, übernimmt E&C keine Haftung.
6. Gewährleistung
6.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, etwaige Mängel E&C– bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen.
6.2. Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insbesondere Gewährleistung, Schadenersatz, etc.) – innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung.
.
6.3. Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Gewährleistungsbehelfe untunlich sind, kann der Kunde – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn E&C einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch E&C , wobei E&C verlangen kann, dass der Kunde die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr und Kosten von E&C an E&C versendet. Der Kunde ist verpflichtet, E&C die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.
7. Schadenersatz/Haftungsausschluss leichte Fahrlässigkeit
7.1. Schadenersatzansprüche gegen E&C oder eine Haftung von E&C für Schäden (aus welchem Rechtsgrund auch immer; insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen) sind ausgeschlossen sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
7.2 Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8. Belehrung Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG
8.1. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
- wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25,- €, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50,- € nicht übersteigt.
- bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
- bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
8.3. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
10.Allergiehinweise
10.1. Etwaige Allergien sind bei der Bestellung schriftlich bekannt zu geben. E&C ist es wichtig jene Produkte die speziell nach ernährungsspezifischen Wünschen des Kunden erstellt werden, getrennt von anderen Produkten zu produzieren. Da diese jedoch in derselben Umgebung wie alle anderen Produkte hergestellt werden, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch dieses Produkt Spuren allergener Zutaten enthält. E&C übernimmt keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen. Gerne informiert E&C vorweg im Detail über die Zutaten und Allergene Zutaten. Der Kunde bzw. die bevollmächtigte Person/Caterer/Restaurant bekommt zusätzlich bei Übergabe/Lieferung der Waren die gesetzlich geregelten Allergiehinweise ausgehändigt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und übernimmt die Haftung, dass diese Allergiehinweise gut sichtbar für alle Personen, die die Ware verzehren aufgelegt werden oder diese über die Inhalte informiert werden. Eine Haftung von E&C für Schäden die aus nicht bekannt gegebenen Allergien, etc. resultieren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2. Bei Produkten die direkt im Shop verkauft werden sind die Allergene gut sichtbar in der Vitrine angeführt. Auch hier übernimmt E&C jedoch keine Haftung für eventuelle allergische Reaktionen, etc. und wird eine solche Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. E&C kann nicht garantieren, dass in den Produkten keine anderen Spuren von z.B. Nüssen, usw. enthalten sind da alle Produkte in derselben Umgebung hergestellt werden.
11. Datenschutz
11.1. Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Kontodaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung der Bestellung sowie für eigene Werbezwecke (ausgenommen Kontodaten), z.B. Zusendung von Werbematerial, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen von E&C automationsunterstützt ermittelt, verarbeitet und gespeichert werden.
Diese Einwilligung kann jederzeit bei
EVENTS AND CAKES
Alexander Mattheis
Winterleiten 20
91468 Gutenstetten
0162/9131838
widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitungen nicht berührt.
11.2. E&C legt großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten des Kunden. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung elektronischer Übertragungsmittel (zB Schäden aufgrund von Fehlern/Verzögerungen bei der Zustellung von Nachrichten; Manipulationen durch Dritte; Übertragung von Viren) kann jedoch nicht übernommen werden und wird ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge/Rechtsgeschäfte unterliegen deutschem Recht bzw. wird die Anwendung deutschen Rechts (soweit gesetzlich zulässig) vereinbart. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
12.2. Erfüllungsort ist der Sitz von E&C, 91468 Gutenstetten
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz vonE&C in 91468 Gutenstetten. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt ist.
12.4 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse.
12.5 Eine Übertragung der Rechte aus dem mit E&C abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von E&